Aktuelles
Philippinen bestätigen Biosicherheit von Eisen-Zink-Reis
Die philippinische Regierung hat für eine neue Reislinie die Biosicherheitserlaubnis zur kommerziellen Verbreitung erteilt. Der Reis wurde mit klassischer Gentechnik so verändert, dass seine Körner mehr Eisen und Zink enthalten. Die philippinische Bauernorganisation Masipag kritisierte die Erlaubnis. Sie verwies dabei auf ein Gerichtsurteil, das die Behörden vor zwei Jahren massiv dafür kritisiert hatte, dass sie die Risiken von Gentechnikpflanzen unzureichend bewerten.
Landen neue Gentechnikregeln vor Gericht?
Die vergangene Woche in Kraft getretene europäische Verordnung für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) wird höchstwahrscheinlich vor Gericht landen. Die Regierung der Slowakei prüft aktuell ebenso wie verschiedene europäische Organisationen eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union. Rechtsexpert:innen gehen davon aus, dass sie gute Chancen haben, die Verordnung erfolgreich anzufechten. Doch es gibt auch noch andere juristische Möglichkeiten.
Mexiko: wilde Baumwolle gentechnisch verunreinigt
Die in Mexiko wild wachsende Baumwolle ist zu großen Teilen mit dem Erbgut gentechnisch veränderter Baumwolle verunreinigt. Das zeigten Untersuchungen mexikanischer Wissenschaftler:innen, die im Juni auf dem Portal sciencedirect.com veröffentlicht wurden. Die Forschenden konnten auch nachweisen, dass sich die Verunreinigung auf das gesamte Ökosystem auswirkt. Solche Langzeitfolgen müssten einbezogen werden, wenn das Risiko von Gentechnik-Pflanzen bewertet wird, schlossen sie daraus.
China: Agro-Gentechnik soll die nationale Sicherheit stärken
Im neuen Fünfjahresplan hat die chinesische Regierung die Landwirtschaft stärker als bisher mit der nationalen Sicherheit verknüpft. Die Betriebe sollen mehr produzieren, damit das Land weniger abhängig von Agrarimporten wird. Dabei setzt die Regierung stark auf eigenes, gentechnisch verändertes Saatgut.
Glyphosatklagen: Bayer siegt vor oberstem US-Gericht
Der krebskranke Amerikaner John Durnell kann sich im Schadenersatzprozess gegen den Chemiekonzern Bayer nicht darauf berufen, dass auf der Packung ihres glyphosathaltigen Spritzmittels Roundup nicht vor dessen Gefahren gewarnt wurde. Das entschied vergangene Woche das höchste US-Gericht, der Supreme Court, in einem Grundsatzurteil. Da die nationale US-Umweltbehörde Roundup für ungefährlich hält, könnten auch einzelne US-Bundesstaaten in ihren Gesetzen keine Warnhinweise verlangen, urteilten die Richter mit sieben zu zwei Stimmen. Bundesrecht gehe vor.