Kennzeichnung

Komplizierte Regeln

Wenn bei einem Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wurde, dann gehört das auf das Etikett. So einfach und eindeutig diese Forderung ist, so kompliziert und undurchsichtig ist ihre Umsetzung. Was, wie, wann und wann nicht zu kennzeichnen ist, verstehen selbst die Fachleute kaum. EU-weite Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt es schon seit 1997. Maßgebend war die Novel Food-Verordnung.

Einen aktuellen Einblick in die Situation der Vermarktung und Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte im Bodenseeraum gibt die Ende März 09 fertiggestellte Studie/Befragung der Bodenseestiftung:

Kennzeichnung und Vermarktung gentechnikfreier Lebensmittel aus der Internationalen Bodenseeregion. GVO-Studie, siehe Downloads

Auf dem Etikett ist von Gentechnik nichts zu sehen

Seit April 2004 gelten die verschärften Kennzeichnungsregeln. Aus Sicht der Verbraucher fallen seitdem mehr Produkte unter die Kennzeichnungspflicht. Bei der Lebensmittelwirtschaft müssen aufwändige Kontroll- und Nachweissysteme aufgebaut werden. Viele hatten erwartet, nun beim Einkauf häufiger Produkte zu finden, die auf dem Etikett auf die Gentechnik hinweisen. In Deutschland gibt es solche Produkte praktisch nicht. In den Niederlanden z. B. ist das anders: Dort hat man sich an gekennzeichnete Lebensmittel offenbar gewöhnt.

Kennzeichnung: Ja

Lebensmittel und Zutaten sind kennzeichnungspflichtig…

  • wenn das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist;
  • wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht;
  • wenn das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist – unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar ist.
  • auch wenn Produkte aus Soja- und Maisrohstoffen mit einem Anteil aus GV-Pflanzen über 0,9% bestehen (bezogen auf die jeweilige Zutat)

Kennzeichnung: Nein

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht.

  • nicht kennzeichnungspflichtig sind Lebensmittel oder Zutaten, wenn sie nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden. Voraussetzung für jede Kennzeichnung ist, dass die betreffenden Stoffe rechtlich als Lebensmittel gelten. Nicht zu den Lebensmitteln zählen technische Hilfsstoffe (etwa Enzyme), Trägerstoffe (etwa für Aromen oder Vitamine) oder Nährlösungen für Mikroorganismen (etwa bei der Vermehrung von Hefen). Mögliche GVO-Anwendungen bei „Nicht-Lebensmitteln“ brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.
  • keine direkte Beziehung zwischen Lebensmittel und gentechnisch veränderten Organismen und damit keine Kennzeichnungspflicht besteht etwa bei Lebensmitteln von oder aus Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden (Fleisch, Wurst, Eier, Milch und Milchprodukte). Die Futtermittel selbst sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.