Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik
Europäischer Gerichtshof bestätigt Opt out-Regelung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in ihrem Land verbieten. Diese sogenannte Opt out-Regelung sei weder unverhältnismäßig, noch behindere sie den freien Warenverkehr, entschied der Europäische Gerichtshof vergangene Woche. Italien durfte es also untersagen, auf seinem Gebiet den Gentechnik-Mais MON 810 zu säen. Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) könnte das Urteil bald nicht mehr betreffen. Denn die geplante europäische NGT-Verordnung sieht keine solche Ausstiegsklausel vor.
Was uns mit neuer Gentechnik blüht
Immer öfter manipulieren Forscher:innen die Blüten von Pflanzen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT). Aktuelles Beispiel sind Tomatenblüten, deren Aufbau so geändert wurde, dass sie von Robotern bestäubt werden können. Ein Bericht des Münchner Instituts Testbiotech beschreibt die mit solchen Eingriffen verbundenen Risiken. Diese wachsen noch, wenn solche Pflanzen künftig – wie von der EU geplant – ohne jede Risikoprüfung freigesetzt werden dürfen.
EU-Entwurf: Schutz vor Gentech-Bakterien soll sinken
UPDATE +++ Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dass Bakterien, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) verändert wurden, vereinfacht und beschleunigt in die Umwelt freigesetzt werden dürfen. Damit würden wesentliche Schutzstandards des geltenden Rechts ausgehebelt. In den USA werden solche Bakterien bereits auf den Äckern versprüht. Der entsprechende Gesetzentwurf für NGT-Pflanzen, der in europäischen Trilogverhandlungen erzielt wurde, wurde heute im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit Mehrheit bestätigt.
Aldi verkauft keine Produkte mit neuer Gentechnik
Der aktuelle Supermarkt-Check der Umweltorganisation Greenpeace zeigt, dass der deutsche Lebensmittelhandel bei Produkten aus neuer Gentechnik gespalten ist. Am konsequentesten sprach sich Aldi gegen solche Lebensmittel im Regal aus. Zahlreiche Organisationen machten zur Grünen Woche in Berlin noch einmal deutlich, welche Risiken damit verbunden wären, wenn die meisten Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren nicht mehr zugelassen und gekennzeichnet werden müssten, wie es EU-Gremien aktuell planen.
US-Urteil: Gentechnikzutaten sind anzugeben
Ein US-Bundesgericht hat das Landwirtschaftsministerium USDA Ende vergangenen Jahres dazu verurteilt, die Kennzeichnung gentechnisch veränderter (gv) Lebensmittel auszuweiten und zu verbessern. Künftig müssen auch hochverarbeitete Produkte wie Öl und Zucker das Gentech-Label tragen, wenn sie mit gv-Zutaten hergestellt wurden. Geklagt hatte neben anderen die Verbraucherorganisation Center for Food Safety, die von einem wegweisenden Sieg sprach.