Recht und Politik in den Ländern um den See

Demonstration

Gentechnikfreie Regionen

definieren sich als gewählte politische Einheiten, die autonom entschieden haben, dass auf ihrem Territorium keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden sollen – unabhängig von den rechtlichen Befugnissen, die sie auf diesem Gebiet haben. Zusätzlich setzen sie sich für den Schutz von Saatgut vor gentechnischer Verunsreinigung ein.
64 Regionen haben dies auch politisch verankert und bilden offiziell das Europäische Netzwerk der Gentechnikfreien Regionen. 2015, zehn Jahre nach der Gründung des Netzwerks, wurde gemeinsam die Berliner Erklärung verfasst. Sie fordern unter anderem einheitliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen, eine europäische Futtermittelstrategie und ein Festhalten an EU-Umweltstandards in den Verhandlungen über TTIP.
http://www.gmo-free-europe.org/fileadmin/files/gmo-free-europe/Berliner_Erklaerung.pdf

Österreich

In Österreich ist das Bundesministeriums für Gesundheit (Sektion II, Abteilung B/15) für die Gentechnik zuständig. Es gibt jedoch noch weitere Zuständigkeiten in anderen Bundesministerien (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).

Weitere Informationen zur Vorschriften und Definitionen in Österreich:

Fahne Österreich
Bundestag in Berlin

Deutschland

In Deutschland sind die Aufgaben zum Thema Gentechnik auf unterschiedliche Ebenen verteielt, diese reichen von der Bundes- über die Landesregierung bis hin zur EU. Die Gentechnik unterliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Schweiz

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist die Anlaufstelle in der Schweiz im Bereich Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft.

Weiter Informationen über Vorschriften in der Schweiz:

Schweizer Fahne