Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik

Bundesregierung will EU-Gentechnikentwurf nicht zustimmen

Die Bundesregierung will dem Trilogergebnis zur geplanten EU-Verordnung über Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren morgen nicht zustimmen. Das sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gestern den Sendern rtl und ntv. Regierungsvertreter kritisierten, dass mit neuer Gentechnik veränderte Lebensmittel künftig nicht mehr gekennzeichnet werden sollen. Beobachter halten es für möglich, dass unter den EU-Mitgliedstaaten morgen nicht die nötige Mehrheit für den seit 2023 verhandelten Verordnungsentwurf zustande kommt.

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Pestizide: automatisch verlängerte Zulassungen rechtswidrig

Die Praxis der EU-Kommission, auslaufende Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe regelmäßig ohne erneute Risikoprüfung zu verlängern, verstößt gegen EU-Recht. Das hat das Europäische Gericht (EuG) auf drei Klagen verschiedener Umweltorganisationen im November festgestellt. Eine davon betraf die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat von Ende 2022 bis Ende 2023. Die Antwort der EU-Kommission: Sie will Pestizide künftig unbefristet genehmigen und damit erneute Risikoprüfungen abschaffen.

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Trilog zur neuen Gentechnik: Dänen machen Druck

Am 3. Dezember verhandeln Vertreter:innen von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission ein voraussichtlich letztes Mal in diesem Jahr im Trilog über die geplante Verordnung zur Regulierung von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT). Die dänische Ratspräsidentschaft verbreitet kurz vor Ende ihrer Amtszeit zugleich Optimismus und Warnungen; die Proteste werden lauter. Die Bundesregierung ist eine Woche vor dem vierten Trilogtreffen weiter uneins, wird sich im Rat der EU-Mitgliedstaaten also wohl enthalten.

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Südafrika: Gerichte stoppen Monsanto-Mais

Der mit klassischer Gentechnik hergestellte trockentolerante Mais MON87460 vom Agrarkonzern Bayer (Mutter von Monsanto) darf in Südafrika nicht mehr angebaut werden. Das hatte vor einem Jahr das Oberste Berufungsgericht des Landes entschieden und den Behörden vorgeworfen, bei der Zulassung des Maises das Vorsorgeprinzip missachtet zu haben. Dagegen wollte das Agrarministerium, unterstützt von Bayer, Verfassungsbeschwerde einlegen. Doch das südafrikanische Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde Anfang November wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab. Damit ist das Urteil von 2024 rechtskräftig.

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