Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik
Gentech-Reisnudeln: Behörden warnen die Deutschen nicht
Zweimal fanden deutsche Behörden in den vergangenen zwölf Monaten Nudeln aus illegalem, gentechnisch verändertem Reis. Sie informierten die europäischen Kolleg:innen, doch die deutschen Verbraucher:innen erfuhren nichts von den Funden und es gab auch keine öffentlichen Rückrufe. Alles sei korrekt gelaufen, sagen die Behörden.
Mit dem europäischen Schnellmeldesystem RASFF informieren sich die Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig über problematische Funde in Lebensmitteln. Dort finden sich Hinweise auf Salmonellen in Gemüse, Metallteile im Rahmspinat, nicht erlaubte Pestizide im Paprika oder nicht ausgelobte Allergene. Am 11. Januar 2023 meldete Deutschland im RASFF: „Nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen in Reisnudeln aus Thailand, via die Niederlande“. Zuvor hatte es bereits am 12. September 2022 eine deutsche Meldung gegeben: „Nicht zugelassene gentechnisch veränderte Reisnudeln aus Vietnam“. In beiden Fällen stammten die Funde von der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Sie gingen zurück auf Proben, die am 27. September 2022 und am 12. Mai 2022 genommen worden waren. Es lagen also jeweils vier Monate zwischen der Probenahme und der Mitteilung, dass dabei nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gefunden worden waren. In beiden Fällen wurde die Öffentlichkeit nicht über das dafür vorgesehene Portal lebensmittelwarnung.de informiert. Auch sind keine Hinweise über andere Portale bekannt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigte auf Nachfrage, Lebensmittel mit einem nicht zugelassenen GVO seien nicht verkehrsfähig. Sie dürfen also nicht angeboten und verkauft werden. Allerdings liege „die Verantwortung zur Kontrolle des zulässigen Inverkehrbringens und die Durchsetzung geeigneter Maßnahmen bei Nichteinhaltung“ bei den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer, schrieb das BVL. Die Frage, ob es für den Fall eines Fundes von nicht zugelassenen GVO in Lebensmitteln ein mit den Länderbehörden abgesprochenes einheitliches Vorgehensschema gebe, beantwortete die Behörde nicht.
Das für die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) antwortete, die RASFF-Meldungen resultierten „jeweils aus einer Probenahme im Restaurant/Einzelhandel. Dort war kein Warenbestand mehr vorhanden bzw. wurde aus dem Verkauf genommen. Weitere Maßnahmen waren daher unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit (konkreter Sachverhalt, Lieferdatum, Liefermenge …) nicht anzeigt.“
Nun könnte eine Behörde davon ausgehen, dass der entdeckte illegale GVO auch in anderen Nudeln der gleichen Produktionscharge vorkommt und diese womöglich über gleichartige Verkaufsstätten im eigenen Land und im ganzen Bundesgebiet vertrieben werden und auch monatelang in Vorratsschränken von Verbraucher:innen lagern. Es könnte also durchaus ein öffentliches Interesse an einer Warnung bestehen. Man habe mittels RASFF-System „alle notwendigen Informationen an die für den Importeuer/Großhändler zuständige Behörde in den Niederlanden weitergeleitet, damit von dort weitere Maßnahmen veranlasst werden konnten“, antwortete das MLR. Tatsächlich findet sich im RASFF in Bezug auf die thailändischen Reisnudeln der Hinweis, dass sie außer in Deutschland auch in den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Ungarn, Italien, Belgien, Rumänien und Irland vertrieben wurden. Einige dieser Länder informierten über ergriffene Maßnahmen. In Deutschland passierte laut RASFF nichts mehr.
Geregelt ist die Information der Öffentlichkeit in Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach soll die Öffentlichkeit informiert werden, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde „die dem Schutz der Endverbraucher vor Gesundheitsgefährdungen dienen“. Die Meldungen im RASFF waren als „potentielles Risiko“ eingestuft, also ebenso hoch wie nicht deklarierte Allergene oder Rückstände unerlaubter Pestizide, die in der Regel zu Rückrufen führen. Zudem heißt es in Paragraf 40 Absatz 1a, dass zu informieren ist, wenn im Lebensmittel ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden ist. Das MLR erklärte dazu, dass für solche Mitteilungen in Baden-Württemberg Landkreise und Städte zuständig seien und nicht die Länderbehörden. Außerdem seien nach Auffassung des Ministeriums GVO kein „Stoff“ im Sinne dieser Norm.
Das gentechnikkritische französische Portal Inf’OGM hatte sich bei einem thailändischen Biologen erkundigt und von diesem die Information bekommen, dass es in Thailand keine Feldversuche mit gentechnisch verändertem Reis gebe und auch kein illegaler Anbau bekannt sei. Er vermutete, dass für die Nudeln importiertes Reismehl verwendet worden sei. Reismehl aus Indien etwa war in Europa bereits 2021 wegen gentechnischer Verunreinigungen aufgefallen und hatte zu einem länderübergreifenden Rückruf von Schokolinsen geführt (der Infodienst berichtete). Im Mai 2023 meldete der spanische Zoll, dass man 48 Tonnen indische Reismehlproteine, die als Futtermittel deklariert waren, aus dem Verkehr gezogen habe, da sie einen nicht zugelassenen GVO enthielten. Nach Recherchen von Inf’OGM bestritten die indischen Behörden ihre Verantwortung und reagierten auch nicht auf offizielle Anfragen der Europäischen Kommission, die die Hersteller der Reisprodukte ermitteln wollte. [lf]
- Europäische Kommission: RASFF-Notification 2022.6963, Unauthorised GMO and labelling deficiencies in rice noodles from TH via NL (11.01.2023)
- Europäische Kommission: RASFF-Notification 2023.3239, OGM no autorizado en proteína harina de arroz (16.05.2023)
- Europäische Kommission: RASFF-Notification 2022.5311, Genetically modified organisms in rice noodles from Vietnam (12.09.2022)
- Bundesministerium der Justiz: § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Inf’OGM: Encore du riz OGM illégal en Europe (26.05.2023)
- Infodienst – Reismehlfall: tonnenweise Süß- und Backwaren zurückgerufen (18.08.2021)
Vorschlag geleakt: So will die EU-Kommission das Gentechnikrecht aufweichen
Die EU-Kommission will am 5. Juli ihren Verordnungvorschlag zugunsten neuer gentechnischer Verfahren (NGT) vorstellen. Im Vorfeld wurde ein als „sensitiv“ eingestufte Vorschlag, den die Generaldirektion Gesundheit von EU-Kommisarin Stella Kyriakides erarbeitet hat, samt Folgenabschätzung Medien zugespielt. Beschließt die Kommission in ihrer Sitzung am 5. Juli diesen Vorschlag, würden die meisten NGT-Lebensmittel ungekennzeichnet auf den Tellern landen. Entsprechend deutlich ist die Kritik.
Das Portal arc2020.eu hat den vorgeschlagenen Verordnungstext, die Folgenabschätzung sowie zwei Stellungnahmen des kommissionsinternen Regulierungsausschusses veröffentlicht. Die geplante Verordnung würde NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel in zwei Kategorien einteilen. Kategorie 1 wären alle NGT-Pflanzen, in deren Erbgut beliebig viele Gene an- oder abgeschaltet wurden. Auch dürfen beliebige Genkonstrukte hinzugefügt werden, solange sie von Arten stammen, die natürlich oder mit biotechnologischer Hilfe gekreuzt werden können. Zudem sind auch bei jeder Pflanze bis zu 20 Eingriffe erlaubt, bei denen kleine Erbgut-Sequenzen eingefügt oder entfernt werden.
Alle so entstandenen Pflanzen würden nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen. Für sie gäbe es keinerlei Risikoabschätzung und keine Kennzeichnung mehr. Will ein Hersteller Feldversuche mit einer Pflanze der Kategorie 1 durchführen, meldet er das der zuständigen nationalen Gentechnikbehörde. Diese soll innerhalb eines Monats ihre Entscheidung treffen und diese den Mitgliedsstaaten und der Kommission zur Kommentierung zukommen lassen. Gibt es von diesen innerhalb von 30 Tagen keine Einwände, gilt die Entscheidung der nationalen Behörde über die Einordnung als NGT 1-Pflanze – auch für deren spätere Vermarktung. Gibt es Einwände, soll die EU-Lebensmittelbehörde EFSA binnen eines Monats ein Gutachten erstellen, auf dessen Basis dann die EU-Kommmission entscheidet. Ohne vorgeschaltete Feldversuche wären direkt EFSA und Kommission mit den gleichen Fristen zuständig. Für NGT 1-Pflanzen sieht die Verordnung ein EU-weites Register vor und das Saatgut muss gekennzeichnet sein, damit Anbauende wählen können. Eine weitere Kennzeichnung innerhalb der Lebensmittelkette sieht der Vorschlag nicht vor.
In die Kategorie 2 würden nur Pflanzen fallen, denen größere Erbgut-Sequenzen eingefügt werden oder solche, die von fremden Arten stammen. Auch NGT-Pflanzen mit eingebauter Herbizidresistemz würden in Kategorie 2 fallen. NGT 2-Pflanzen müssten die Hersteller und Verarbeiter weiter kennzeichnen, dürfen sie aber zusätzlich mit Nachhaltigkeitsbehauptungen versehen. Für die Pflanzen soll es eine fallspezifische Risikobewertung geben, deren Details die EU-Kommission gerne selbst festlegen würde. Für die Bewertung und Zulassung von NGT 2-Pflanzen für Feldversuche oder die kommerzielle Vermarktung gelten vergleichbare Regeln wie für NGT 1-Pflanzen
Maßnahmen, um eine Kontamination der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft zu verhindern, überlässt der Vorschlag den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings verbietet er ihnen, dafür den freien Warenverkehr von NGT 1-Pflanzen und damit auch deren Anbau einzuschränken.
„Kommt der Vorschlag durch, würde das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip ausgehebelt“, kommentierte Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, den Entwurf. „Die Gentechnik-Konzerne bekämen einen Blankocheck, sie könnten ihre Gentechnik-Pflanzen ungeprüft, intransparent und unkontrolliert in unser Saatgut, auf unsere Äcker und Futtertröge bringen und sich ihre Profite sichern“, sagte Volling. „Der Entwurf der EU-Kommission ist unterm Strich desaströs für die mehr als 80 Prozent der Verbraucher*innen, die keine Gentechnik auf ihrem Teller wollen“, sagte Olaf Bandt, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND. Der Vorschlag sei auch desaströs für die europäische Landwirtschaft, „denn die Bezeichnung ‚ohne Gentechnik‘ und die Unabhängigkeit von patentiertem Saatgut war für sie bisher ein Wettbewerbsvorteil“. Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Dachverbandes BÖLW, sagte: „Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit und treibt Bauern durch Patente in die Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen“. Die Kriterien, mit denen zwischen den zwei Kategorien unterschieden werde, seien nicht wissenschaftsbasiert sondern „völlig willkürlich gewählt“, kritisierte Andres. Bernd Rodekohr von der Aurelia-Stuftung verwies darauf, dass sich die großen Agrarkonzerne „bereits heute in großem Stil Gensequenzen, die in der Natur vorkommen, als ‚Crispr‘-Pflanzen patentieren“ ließen. Nicht die Gentechnik, sondern der Ökolandbau sei das einzig funktionierende System für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft sagte Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren.
Die Ampel-Parteien zeigte sich uneins. Der grüne Abgeordnete Kar Bär warnte im ZDF vor dem „Ende der ökologischen Landwirtschaft“, SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte auf proplanta.de: „Das macht die SPD nicht mit“. Das von der FDP geführte Bundesforschungsministerium hingegen habe hingegen „grundsätzliche Unterstützung signalisiert“, meldete das ZDF.
Arc2020.eu schrieb zur Veröffentlichung der Vorschläge, diese befänden sich nun „in der sogenannten dienststellenübergreifenden Konsultation innerhalb der Generaldirektionen der Kommission und soll am 5. Juli vom Kollegium der Kommission angenommen werden“. In diesem Prozess könne sich der Text „in den nächsten Wochen noch ändern“. Die Kommission beschließt solche Vorlagen üblicherweise im Konsent. Besondere Bedeutung kommt dabei Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans zu. Er hat in den vergangeneen Wochen mehrfach betont, dass es eine NGT-Regelung nur gebe, wenn Europaparlament und Ministerrat auch den beiden EU-Vorschlägen zustimmen, die Pestizide reduzieren und die Natur wiederherstellen sollen. [lf]
- Arc2020.eu: Entwurf einer NGT-Verordnung und Folgenabschätzung aufgedeckt (15.06.2023, mit Links zu den Dokumenten)
- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus? (16.06.2023)
- Bund für Umwelt und Naturschutz: Angriff auf Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit (16.06.2023)
- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: Gentechnikplan der EU entmündigt Verbraucher (16.06.2023)
- Aurelia Stiftung: Agribusiness first – EU-Kommission will Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung (16.06.2023)
- Bundesverband Naturkost Naturwaren: Entwurf zur Neuen Gentechnik: EU-Kommission stellt Verursacherprinzip auf den Kopf (16.06.2023)
- ZDF: Gentechnik: EU will wohl deutliche Lockerung (16.06.2023)
- Proplanta: SPD klar gegen Gentechnikpläne der EU (16.06.2023)
- Infodienst: EU-Kommission: ohne Pestizidreduktion keine neue Gentechnik (23.05.2023)
Neue Gentechnik: Transparente Kennzeichnung ist Pflicht
Auch Produkte, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt werden, müssen nach EU-Recht umfassend gekennzeichnet werden. Darauf haben der Umweltverband Friends of the Earth Europe und die Verbraucherorganisation Foodwatch Internati…
Kenia: Gericht verbietet Import von Gentech-Mais
Die kenianische Regierung ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den Import von gentechnisch verändertem Mais zu erlauben. Das Appelationsgericht wies die Berufung der Regierung gegen eine Entscheidung des Bundesgerichts zurück. Der Import …
Neue Gentechnik: keine Belege für Pestizidreduktion
Die EU-Kommission argumentiert, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen könnten helfen, Pestizide einzusparen. Einer Analyse der Verbraucher:innenorganisation Foodwatch zufolge gibt es dafür keine belastbaren Daten. Sie f…