Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik
EFSA erteilt Freifahrtschein für Glyphosat
Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat ihre Bewertung für die Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat abgeschlossen. Sie sieht keine kritischen Probleme, nur einige Datenlücken. Damit stünde aus Sicht der EFSA einer erneuten Zulassung von Gl…
Verbände: EU-Entwurf gefährdet gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft
Nachdem die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel ihren Plan veröffentlicht hat, bestimmte Produkte neuer gentechnischer Verfahren wie konventionell gezüchtete zu behandeln, fürchten gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft und Züchter in…
EU-Kommission will Genfood unerkannt auf den Tisch bringen
Jetzt ist es amtlich: Die Europäische Kommission schlägt vor, die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen ungeprüft und ohne Kennzeichnung auf den Markt zu lassen. Darunter dürfen jetzt auch herbizidtolerante Pfl…
Kontrollorgan: gravierende Mängel an Gentechnik-Plänen der EU-Kommission
Am morgigen Mittwoch will die europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie sie neue gentechnische Verfahren (NGT) künftig regeln will. Dabei hat ein internes Kontrollgremium den Plänen noch Ende April „gravierende Mängel“ bescheinigt, die auch im geleakten Entwurf Mitte Juni nicht beseitigt waren. Außerdem haben Umweltverbände die Europäische Ombudsstelle eingeschaltet, weil sie die vorausgehende Folgenabschätzung der EU-Kommission als voreingenommen und unfair im Verfahren kritisieren.
Wie berichtet plant die EU-Kommission, die Regeln für NGT-Pflanzen zu lockern. So sollen Pflanzen, bei denen im Erbgut nur wenig verändert wurde, künftig nicht mehr auf Risiken geprüft und gekennzeichnet werden. Im Sommer und Herbst 2022 befragte die EU-Kommission erst die gesamte Öffentlichkeit und danach ausgesuchte Interessengruppen, welche Folgen verschiedene Regelungsvarianten für Wirtschaft und Gesellschaft haben könnten. In beiden Fällen kritisierte ein Teil der Konsultierten die Fragen als einseitig und voreingenommen.
Ungeachtet dieser Kritik legte die Kommission im Februar 2023 eine erste Fassung ihrer Folgenabschätzung ihrem Ausschuss für Regulierungskontrolle vor. Dieser wies das Papier Mitte März wegen gravierender Mängel zurück. „In dem Bericht werden die Auswirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher, den Biosektor, die Umwelt und die Gesundheit nicht ausreichend bewertet“, kritisierten die Kontrolleure. Sie forderten die Kommission explizit auf, in Bezug auf Gesundheit und Umwelt „eine ausgewogenere Analyse“ zu liefern. Auch sollte sie „die Analyse der Auswirkungen auf den Öko-Sektor weiter ausbauen und die Kosten für diesen Sektor quantifizieren“. Fünf Wochen später, am 25. April, präsentierte die Kommission dem Ausschuss eine überarbeitete Fassung. Auch hier monierten die Kontrolleure noch „erhebliche Mängel“ und verlangten weitere Nachbesserungen. Die Kommission müsse ausführlicher die Kriterien darstellen, nach denen entschieden werden soll, ob eine NGT-Pflanze in der Natur vorkomme oder durch konventionelle Züchtung erzeugt werden könne. Insbesondere müssten die wissenschaftlichen Grundlagen und die Umsetzung in der Praxis ausführlicher beschrieben werden, hieß es in der Stellungnahme. Denn diese Kriterien werden möglicherweise künftig darüber entscheiden, ob eine NGT-Pflanze reguliert wird oder nicht.
Das Portal Arc2020.eu hat Mitte Juni neben dem Bericht des Regulierungsausschusses auch die überarbeitete Folgenabschätzung veröffentlicht. Darin heißt es zu den angeforderten wissenschaftlichen Grundlagen lediglich: „Die Kriterien beruhen auf einer wissenschaftlichen Literaturanalyse und berücksichtigen die Arbeit der GFS und der EFSA sowie die Rückmeldungen, die im Rahmen der Konsultation zu dieser Folgenabschätzung eingegangen sind“. GFS steht für die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission und EFSA für deren Lebensmittelbehörde. Auch im jüngst geleakten Verordnungsvorschlag hat die EU-Kommission wenig geändert: Die genannten Kriterien sind weitgehend identisch mit denen in der angegriffenen Folgenabschätzung.
Auch bei den anderen bemängelten Punkten blieb die Folgenabschätzung unverändert knapp. Zum erhöhten Aufwand in der Qualitätssicherung für gentechnikfrei wirtschaftende Ökobetriebe heißt es lediglich: „Dies wird zusätzliche Kosten und Belastungen für die ökologischen Unternehmer mit sich bringen, die die Kosten für die Trennung der Erzeugnisse tragen werden. Es liegen jedoch keine quantitativen Schätzungen vor.“ Tatsächlich gibt es seit den Koexistenzdebatten um den Anbau klassischer Gentech-Pflanzen mehrere Studien zu möglichen Koexistenzkosten, die die Kommission hätte heranziehen können. Stattdessen hat sie bereits wissen lassen, dass sich um Koexistenzregelungen die Mitgliedsstaaten kümmern sollen.
Auch bei möglichen Nachfragerückgängen schiebt die EU-Kommission der Biobranche den schwarzen Peter zu: In ihrem Bericht räumt sie zwar ein, dass eine Freigabe von NGT-Pflanzen das Vertrauen der Verbraucher:innen beeinträchtigen könnte, dass ökologische Produkte nicht gentechnisch verunreinigt sind. Zu möglichen Folgen eines solchen Vertrauensverlusts für die Betriebe schweigt sie aber. Sie verweist nur darauf, dass das gesetzliche Verbot von NGT-Pflanzen im Ökolandbau den Verbraucher:innen die Gewissheit gebe, „dass alle Maßnahmen getroffen werden, um das Vorhandensein von NGTs zu vermeiden“. Da sind dann wieder die Biobetriebe in der Pflicht.
Zum Informationsrecht der Verbraucher:innen heißt es in der Folgenabschätzung: Eine Gentechnikkennzeichnung für NGT-Pflanzen, die keiner Risikobewertung und keiner Zulassung unterliegen, könnte „zu Verwirrung über die Eigenschaften und das Sicherheitsprofil des Produkts führen“. Schließlich könnten solche Pflanze nach der Argumentation der Kommission ja auch in der Natur vorkommen oder konventionell gezüchtet werden. „In jedem Fall könnten sich Verbraucher, die NGTs aktiv vermeiden wollen, auf das Bio-Logo verlassen“, fügt die Kommission noch hinzu.
Die knappen Antworten auf Kritikpunkte und die seitenlangen Auflistungen möglicher Vorteile von NGT in der Folgenabschätzung belegen die voreingenommene Haltung der Kommission. Ihre eigenen Richtlinien hingegen schreiben vor, dass eine Folgenabschätzung „transparent, objektiv und ausgewogen“ sein soll. Zwei Umweltorganisationen haben sich deshalb bei der Europäischen Ombudstelle über die EU-Kommission beschwert. Bis zum 24. Juli hat die Kommission nun Zeit, der Ombudstelle eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Ombudsfrau Emily O’Reilly will unter anderem wissen, wie die Kommission bei ihrer Analyse der Vorteile von NGTs zwischen Meinungen von Interessengruppen und empirischer wissenschaftlicher Forschung unterschieden hat. Auch soll die Kommission darlegen, wie sie ein kritisches Gutachten des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den Umweltrisiken von NGT berücksichtigt hat. Liegt die Antwort vor, wird die Ombudstelle entscheiden, ob sie den Vorgang vertieft untersuchen wird. [lf/vef]
- Arc2020:eu: EU-Regulierungsausschuss: Opinion – Impact assessment / Legislation for plants produced by certain new genomic techniques (26.05.2023)
- Arc2020.eu: Das Impact Assessment der EU-Kommission zu ihrem NGT-Vorschlag (15.06.2023)
- Europäische Kommission: Webseite zu Folgenabschätzung allgemein
- Europäische Kommission: Better Regulation – Guidelines (November 2021)
- Europäische Ombudsstelle: Umgang der Europäischen Kommission mit Bedenken hinsichtlich der Durchführung einer Folgenabschätzung neuer genomischen Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Vorschriften über genetisch veränderte Organismen (17
- Europäische Ombudsstelle: Letter from the European Ombudsman to the President of the European Commission (25.04.2023)
- Bundesamt für Naturschutz: Auswertung der Studie der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken (Februar 2023)
- Infodienst: Vorschlag geleakt: So will die EU-Kommission das Gentechnikrecht aufweichen (18.06.2023)
- Infodienst: Neues Gentechnikrecht erst nach Europawahl? (23.04.2023)
Kehrtwende: Italien erlaubt Feldversuche mit neuer Gentechnik
180 Grad-Wende in der italienischen Gentechnik-Politik: Die rechtspopulistische Regierungsmehrheit erlaubt Feldversuche mit Pflanzen, die durch neue gentechnische Verfahren erzeugt wurden. Bei der Zulassung der Versuche müssen bestimmte Risiken nicht mehr bewertet werden. 20 Jahre lang waren Feldversuche mit Gentechnik-Pflanzen in Italien komplett verboten. Die gentechnikkritischen Organisationen äußerten sich entsetzt – auch über das Schweigen der Opposition im Parlament.
Die umstrittene Regelung kam durch die Hintertür ins Parlament. Dieses sollte ein Regierungsdekret mit Maßnahmen zur Dürrekatastrophe in ein Gesetz umwandeln. Dabei fügten Abgeordnete der Regierungsparteien einen zusätzlichen Artikel ein. Er erlaubt Feldversuche mit Pflanzen, deren Erbgut durch neue gentechnische Verfahren (NGT) verändert wurde. Beschränkt sind die Eingriffe auf zielgerichtete Mutationen und Cisgenese, also Erbgutveränderungen, die innerhalb einer Art vorkommen. Als Fachbehörde soll die zentrale italienische Umweltbehörde ISPRA die Anträge bewerten. Für das gesamte Zulassungsverfahren addieren sich die im Artikel genannten Fristen auf gut zwei Monate. Damit es so schnell gehen kann, streicht der Artikel die in einem Gesetz von 2003 verlangten Risikobewertungen für die Artenvielfalt, das landwirtschaftliche System und die Lebensmittelkette. Die neue Regelung gilt vorerst bis Ende 2024, danach soll das Parlament über das weitere Vorgehen entscheiden. Sowohl der Senat als auch die Abgeordnetenkammer stimmten dem derart ergänzten Gesetz zu.
Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida sprach von einer Vorreiterrolle Italiens und schwärmte von Pflanzen, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit und klimatische Veränderungen seien. „Deshalb ist es notwendig, ohne Ideologien und Vorurteile zu investieren und sich bewusst zu machen, dass es sich nicht um GVO handelt“, zitierte ihn die Zeitung La Stampa. Deshalb hat die neue Gentechnik in Italien von der Regierung einen eigenen Namen bekommen. Sie spricht von „Unterstützten Evolutionstechniken“ (italienisch: Tecniche di Evoluzione Assistita – TEA).
„Italien gibt damit seine seit 20 Jahren verfolgte Linie einer strikt GVO-freien Landwirtschaft auf“, kommentierte die aus 37 Organisationen bestehende Koalition GVO-freies Italien und verspricht: „Unsere Verbände werden nicht tatenlos zusehen.“ Man werde den Bürger:innen mitteilen, welche Einzelpersonen und Parteien „Vorschriften aufheben, die der Mehrheit der italienischen Bürger, die gegen GVO sind, am Herzen liegen“. Das zielt nicht nur gegen die regierende Rechte. „Mit Ausnahme der Fraktion der Grünen und Linken (Alleanza Verdi-Sinistra) hätten alle Oppositionsparteien geschwiegen, ärgert sich das Bündnis. Seine Hoffnung setzt es auf die Präsidenten der italienischen Regionen, die sich fast alle vor Jahren als gentechnikfrei erklärt hatten. „In dieser Frage, die die Agrarsysteme der einzelnen Regionen betrifft, haben die lokalen Behörden das Recht, das Verfassungsgebot bezüglich ihrer Befugnisse in der Agrarpolitik zu verteidigen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses.
Aus dessen Sicht sind dürreresistente Pflanzen nur ein vorgeschobenes Argument. In Wahrheit solle das Gesetz „die Kontrolle der Lieferketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft durch multinationale Konzerne und mächtige Agrarunternehmen stärken, zum Nachteil der Landwirte, die nun zu bloßen Funktionsarbeitern für die enormen Profite einer Minderheit degradiert werden“. Dass dürreresistente NGT-Pflanzen in Italien nicht so schnell zu erwarten sind, bestätigte Luigi Cattivelli vom italienischen Agrarforschungszentruminstitut Crea. Die italienische Ausgabe von Wired zitiert den gentechnikbegeisterten Forscher mit den Worten: „Bei der Trockenheit ist es komplizierter, denn es handelt sich um ein sehr schwieriges Merkmal, bei dem nicht nur ein einziges Gen im Spiel ist.“ Im Moment gebe es erst einige Hinweise und es sei noch viel Arbeit zu leisten. [lf]
- Italienische Abgeordnetenkammer: Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 39 vom 14. April 2023 mit Änderungen in ein Gesetz (verabschiedet am 09.06.23, Art. 9-bis ab S. 12)
- Gazetta Ufficiale: Decreto Legislative 8 luglio 2003, n. 224
- Inf’OGM: L’Italie instrumentalise le changement climatique (28.06.2023)
- La Stampa: Biotech nei campi, Italia in pressing sull’Europa (08.06.2023)
- Centro Internazionale Crocevia: Il Decreto Siccità passa alla Camera. I nuovi OGM entrano nei campi italiani (09.06.2023)
- Greenpeace Italien: La Coalizione Italia libera da OGM chiede il ritiro dell’emendamento al Dl siccità che libera la sperimentazione in campo dei nuovi OGM (31. Mai 2023)
- Wired.it: L’Italia autorizza la sperimentazione in campo delle Tecnologie di evoluzione assistita (30.05.2023)