Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik

Neue Gentechnik: kaum Pflanzen auf dem Markt

Obwohl sie in Ländern wie den USA, Brasilien und Kanada seit Jahren ohne Zulassung angebaut werden können, gibt es kaum Planzen aus neuen gentechnischen Verfahren auf dem Markt. Dies zeigt eine Übersicht, die das Schweizer Bundesamt für Umwelt veröffentlichte. Sie erklärt auch, warum dies so ist.

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Glyphosat: Bayer hofft auf US-Gericht und Vergleich

Der Amerikaner John Durnell hatte Monsanto geglaubt, dass ihr Glyphosat-Spritzmittel Roundup ungefährlich sei. Ob der Konzern ihn vor Gesundheitsgefahren hätte warnen müssen, wird wohl im Juni das höchste Gericht der USA grundsätzlich entscheiden. Im Januar nahm der US Supreme Court einen Berufungsantrag der Bayer-Tochter an. Unter dem Druck des zu erwartenden Urteils schlossen Massenkläger vergangene Woche mit Bayer einen langfristigen Vergleich. Eine der wichtigsten Studien zur angeblichen Sicherheit von Glyphosat wurde unterdessen zurückgezogen.

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Gentechnik-Pflanzen: resistente Schädlinge fliegen weiter

Neuere Forschungsarbeiten aus Australien und den USA haben eine ungewollte Wirkung von Gentechnik-Pflanzen enthüllt, die insektengiftige Bt-Toxine produzieren: Bei den Nachkommen von Schädlingen, die diese Gifte überlebten und dadurch resistent wurden, veränderte sich ihre Flügelform. Damit können sie weiter fliegen und sich – und ihre Resistenzgene – schneller ausbreiten. Das kann dazu führen, dass mehr Insektengifte versprüht werden müssen.

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Europäischer Gerichtshof bestätigt Opt out-Regelung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in ihrem Land verbieten. Diese sogenannte Opt out-Regelung sei weder unverhältnismäßig, noch behindere sie den freien Warenverkehr, entschied der Europäische Gerichtshof vergangene Woche. Italien durfte es also untersagen, auf seinem Gebiet den Gentechnik-Mais MON 810 zu säen. Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) könnte das Urteil bald nicht mehr betreffen. Denn die geplante europäische NGT-Verordnung sieht keine solche Ausstiegsklausel vor.

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Was uns mit neuer Gentechnik blüht

Immer öfter manipulieren Forscher:innen die Blüten von Pflanzen mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT). Aktuelles Beispiel sind Tomatenblüten, deren Aufbau so geändert wurde, dass sie von Robotern bestäubt werden können. Ein Bericht des Münchner Instituts Testbiotech beschreibt die mit solchen Eingriffen verbundenen Risiken. Diese wachsen noch, wenn solche Pflanzen künftig – wie von der EU geplant – ohne jede Risikoprüfung freigesetzt werden dürfen.

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