Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik

Neue Gentechnik: Die Slowakei zieht vor Gericht

Der slowakische Premierminister Robert Fico hat mitgeteilt, sein Land werde beim Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Verordnung für mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen klagen. Er kündigte dies nach einer Kabinettssitzung an, wie die staatliche slowakische Agentur TASR berichtete. Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte diesen Schritt.

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Unbekannte Pilzproteine in Milchersatz gefunden

Ein in den USA vertriebenes Milchersatzprodukt enthält Milcheiweiß, das von gentechnisch veränderten Pilzen erzeugt wurde. Forschende wiesen in dem Produkt aber auch 236 Pilzproteine nach, die nicht auf ihre Sicherheit untersucht wurden. Dies zeigt exemplarisch, wie riskant mit Präzisionsfermentation hergestellte Lebensmittelzusätze sein können.

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Glyphosat: Schädlichkeit immer besser belegt

Mehrere neue Studien zeigen, dass Glyphosat und glyphosathaltige Pestizide in Bereichen schädlich wirken, auf die die Behörden bisher kaum achteten. So kann der Wirkstoff Antibiotikaresistenzen fördern, Schwangerschaften beeinträchtigen, Verhaltensänderungen hervorrufen und Honigbienen beim Ernten stören. Auch die gentoxischen Eigenschaften von Glyphosat wurden erneut belegt. Einige der beteiligten Wissenschaftler:innen finden deutliche Worte.

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Lila Gentechnik-Tomaten illegal in der EU angebaut

Die Behörden in Lettland haben Samen der gentechnisch veränderten lila Tomate des US-Unternehmens Norfolk Healthy Produce beschlagnahmt. Sie waren auf einer Gartenmesse verkauft worden. Solche Fälle kommen häufiger vor, da das US-Unternehmen seine Tomaten gezielt an Hobbygärtner vermarktet. Damit steigt das Risiko, dass konventionelle Tomaten in Privatgärten oder kleinen Gärtnereien gentechnisch verunreinigt werden.

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Gutachten: Koexistenz mit Gentechnik-Pflanzen weiter national regelbar

Die Berliner Anwaltskanzlei GGSC hat für den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik ein Rechtsgutachten erstellt. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass der Anbau von Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden, neben konventionell gezüchteten Exemplaren auch nach Inkrafttreten der neuen NGT-Verordnung weiter national geregelt werden kann. Das Bundeslandwirtschaftsministerium widerspricht, ohne auf die rechtliche Argumentation genauer einzugehen.

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