Aktuelles

EU-Parlament weicht Regeln für neue Gentechnik auf

Trotz intensiver Proteste hat das Europäische Parlament heute Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) aus dem strengen Gentechnikrecht herausgenommen. In zweiter Lesung hat es die mit Mitgliedstaaten und EU-Kommission im Trilog ausgehandelte Verordnung über NGT-Pflanzen endgültig verabschiedet. Keiner der 43 eingereichten Änderungsanträge erreichte eine Mehrheit. Ab 2028 dürfen die meisten NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel auf den Markt, ohne dass sie geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden müssen.

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EU-Umweltausschuss winkt Gentechnikverordnung durch

UPDATE +++ Die Verordnung über Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hat die nächste Hürde genommen: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat das Ergebnis der Trilogverhandlungen gestern mit 58 zu 31 Stimmen ohne Änderungen bestätigt. Für das Plenum des EP am morgigen Mittwoch haben die Fraktionen von Sozialisten, Linken, Grünen und ESN insgesamt 43 Änderungsanträge erfolgreich eingereicht, unter anderem zu Patenten, Kennzeichnung und Nachweis von NGT-Pflanzen.

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Gentechnikverordnung: letzte Abstimmung im EU-Parlament?

Manche sagen, der Ausgang sei so offen wie bei einem Münzwurf: Kommende Woche könnte die umstrittene Verordnung für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) im Europäischen Parlament endgültig verabschiedet werden. Im Vorfeld quellen dort die Postfächer über und bis zuletzt wird um das parlamentarische Prozedere gerungen. Würde nur einer der zahlreichen Änderungsanträge im Plenum eine Mehrheit bekommen, müsste weiterverhandelt werden.

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Urteil in England: neue Gentechnikverordnung rechtswidrig

Eine Verordnung von 2025, die den Anbau von Nutzpflanzen in England erleichtern soll, welche mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellten wurden, ist „irrational“ und damit rechtswidrig. Das entschied gestern der High Court of Justice, das oberste Verwaltungsgericht für England und Wales. Im nächsten Schritt will es über die rechtlichen Konsequenzen beraten.

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Marktmacht missbraucht? US-Züchter klagt gegen Bayer

Das US-Unternehmen Latham Quality Inc. hat die Bayer AG im April vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Missouri verklagt, zeigt die vergangene Woche veröffentlichte Klageschrift. Latham wirft seinem früheren Geschäftspartner Bayer vor, seine Monopolstellung auf dem US-Markt für gentechnisch verändertes (gv) Maissaatgut zu missbrauchen. Das US-Unternehmen will mit dem gv-Mais NK603 von Bayer weiterzüchten, dessen Patentschutz ausgelaufen ist.

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