Aktuelle Beiträge des Informationsdienst Gentechnik

Glyphosatklagen: Bayer siegt vor oberstem US-Gericht

Der krebskranke Amerikaner John Durnell kann sich im Schadenersatzprozess gegen den Chemiekonzern Bayer nicht darauf berufen, dass auf der Packung ihres glyphosathaltigen Spritzmittels Roundup nicht vor dessen Gefahren gewarnt wurde. Das entschied vergangene Woche das höchste US-Gericht, der Supreme Court, in einem Grundsatzurteil. Da die nationale US-Umweltbehörde Roundup für ungefährlich hält, könnten auch einzelne US-Bundesstaaten in ihren Gesetzen keine Warnhinweise verlangen, urteilten die Richter mit sieben zu zwei Stimmen. Bundesrecht gehe vor.

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EU-Länder: Gentechnik-Bakterien schneller freisetzen

Bakterien, die Pflanzenreste schneller zersetzen oder den Acker mit Stickstoff düngen: Damit solche gentechnisch veränderten Mikroorganismen schneller und einfacher in die Umwelt freigesetzt werden können, will die Europäische Kommission das Gentechnikrecht ändern. Für ihren Regelungsvorschlag haben die EU-Mitgliedstaaten vergangene Woche Zustimmung aber auch Änderungswünsche signalisiert. Deutschland hat sich enthalten. Nun ist das Europaparlament am Zug.

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Kontroverse Reaktionen auf neue Regeln für Gentechnikpflanzen

Die Berichterstatterin der EVP bejubelt einen „historischen Sieg“ für die Landwirtschaft, der grüne Bauer und Europaabgeordnete Martin Häusling trauert über einen „schwarzen Tag“: Die Reaktionen auf die gestrige Entscheidung des Europarlaments, die Sicherheitsregeln für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) per Verordnung zu schwächen, sind in Politik, Verbänden und Wirtschaft konträr. Die Kritiker kündigen an, ihren Widerstand fortzusetzen und gegen die neue Verordnung vor Gericht zu ziehen.

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EU-Parlament weicht Regeln für neue Gentechnik auf

Trotz intensiver Proteste hat das Europäische Parlament heute Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) aus dem strengen Gentechnikrecht herausgenommen. In zweiter Lesung hat es die mit Mitgliedstaaten und EU-Kommission im Trilog ausgehandelte Verordnung über NGT-Pflanzen endgültig verabschiedet. Keiner der 43 eingereichten Änderungsanträge erreichte eine Mehrheit. Ab 2028 dürfen die meisten NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel auf den Markt, ohne dass sie geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden müssen.

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EU-Umweltausschuss winkt Gentechnikverordnung durch

UPDATE +++ Die Verordnung über Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hat die nächste Hürde genommen: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat das Ergebnis der Trilogverhandlungen gestern mit 58 zu 31 Stimmen ohne Änderungen bestätigt. Für das Plenum des EP am morgigen Mittwoch haben die Fraktionen von Sozialisten, Linken, Grünen und ESN insgesamt 43 Änderungsanträge erfolgreich eingereicht, unter anderem zu Patenten, Kennzeichnung und Nachweis von NGT-Pflanzen.

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