Ursprünglich wollte der Umweltausschuss (ENVI) des Parlaments die in den Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission gefundene Fassung der NGT-Verordnung bereits am 5. Mai diskutieren. Doch bis einen Tag vorher hatten Abgeordnete von Sozialisten, Grünen und Linken insgesamt 37 Änderungsanträge eingereicht. Das waren zu viele, um sie über Nacht in die Sprachen aller EU-Mitgliedstaaten zu übersetzen. Daher wurde für den Beginn der Sitzungswoche des Europäischen Parlaments (EP) am Montag, den 15. Juni, von 19 bis 21 Uhr eine Sondersitzung des Umweltausschusses angesetzt.
Dort sollen die EP-Abgeordneten entscheiden, ob sie dem von den Mitgliedstaaten am 21. April im Rat endgültig abgesegneten Ergebnis des Trilogs zustimmen oder noch etwas daran ändern wollen. Martin Häusling (Grüne) und Anja Hazekamp (Linke) beantragen jeweils, diese Ratsfassung als Ganzes abzulehnen. Da sie dafür voraussichtlich keine Mehrheit finden werden, fordern sie ebenso wie Christophe Clergeau von den Sozialisten den Ausschuss alternativ auf, einzelne Paragraphen oder Erwägungsgründe in der Verordnung zu ändern. Insgesamt liegen 35 solcher Einzelanträge vor.
Grüne und Linke wollen – wie vom Parlament in erster Lesung im Februar 2024 beschlossen - ein Verbot von NGT-Patenten in der Verordnung festschreiben. Die Sozialisten beschränken sich darauf, dass es bei unabsichtlichen Verunreinigungen keinen Patentschutz geben soll und die Nachweispflicht für Patentverletzungen beim Patentinhaber liegt. Zudem wollen sie mit kleinen Änderungen erreichen, dass die EU-Kommission einen verbindlichen Verhaltenskodex für faire Lizenzierungsplattformen erarbeitet. In der Trilogfassung der Verordnung ist dies derzeit nur eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Alle drei Abgeordneten verlangen in ihren Anträgen gleichlautend, daneben Änderungen der Biopatentrichtlinie zu beschließen. Diese sollen sicherstellen, dass NGT-Pflanzen oder Teile davon nicht patentiert werden können. Zudem sollen Bio-Patente nicht für natürlich vorkommende Pflanzeneigenschaften gelten. Auch künstlich hergestellte Gensequenzen, die sich nicht von natürlich vorkommenden unterscheiden, dürften nicht patentiert werden.
Das Thema Kennzeichnung greifen nur Grüne und Linke in gleichlautenden Anträgen auf. Sie wollen erreichen, dass NGT-Pflanzen und -produkte über die gesamte Lebensmittelkette als solche ausgewiesen werden. Auch das hatte das Parlament im Februar 2024 mit knapper Mehrheit beschlossen. Die konservative Chefunterhändlerin des Parlaments hatte diese Position in den Trilogverhandlungen unter den Tisch fallen lassen, da seit der Europawahl im Juni 2024 rechte Mehrheiten im EP weniger Wert auf eine Kennzeichnung legen. Die Sozialisten beschränken sich auf die Forderung, die Regeln zur Nachweisbarkeit etwas zu verschärfen, damit sich NGT-Pflanzen besser rückverfolgen lassen. Weitere Anträge für die ENVI-Sitzung am 15.6. können nicht mehr eingereicht werden.
Erst wenn der ENVI über die Änderungsanträge entschieden hat, kann das Plenum des EP über die Verordnung abstimmen. Dies ist für Mittwoch, den 17. Juni, zwischen 12:30 und 13:30 Uhr vorgesehen. Zur Abstimmung stehen werden dann die unveränderte Ratsfassung, eine eventuell vom ENVI geänderte Fassung sowie neue Änderungsanträge, die erst zur Plenarsitzung eingereicht werden. Frist: 10. Juni, 13 Uhr. Nach seiner Geschäftsordnung kann das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf in dieser zweiten Lesung nur annehmen, ablehnen oder ändern, wenn jeweils eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder dafür stimmt. Derzeit sind das 361 von 720 Abgeordneten.
Sollte eine solche Mehrheit den Trilogvorschlag ablehnen, wäre das Gesetzgebungsverfahren erfolglos beendet, bestimmt Artikel 68 der Geschäftsordnung des EP. Ändert diese Mehrheit den Entwurf an einer oder mehreren Stellen, werden die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission zu diesen Punkten fortgesetzt. Stimmt die Mehrheit für die unveränderte Trilogfassung, tritt sie in Kraft. Kommt keine absolute Mehrheit der Mitglieder für oder gegen die Ratsfassung zustande, gilt diese dennoch als angenommen. Das wäre auch der Fall, wenn das Parlament nicht binnen drei Monaten entscheidet, nachdem der Ratsbeschluss zum Trilog dem EP offiziell mitgeteilt wurde. Das war in der Plenarsitzung am 30.04.2026.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa verstärkten in den vergangenen Wochen noch einmal ihr Bemühungen, den EP-Abgeordneten ihre vielfältige Kritik am Verordnungsentwurf darzulegen. 93 von ihnen haben den Mitgliedern des ENVI einen Brief geschrieben. „Die bevorstehende Abstimmung ist Ihre letzte Chance, die europäischen Landwirte, Züchter und Bürger vor den weitreichenden negativen Folgen des NGT-Vorschlags für den europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor zu schützen“, heißt es darin. Rewe, dm und mehrere Biohändler haben ähnliche Forderungen gestellt.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und weitere landwirtschaftliche Organisationen forderten die EU-Abgeordneten auf, für grundlegende Verbesserungen der NGT-Verordnung zu sorgen oder sie abzulehnen. Wer selbst aktiv werden will, kann sich etwa an der europaweiten Kampagne „Geschwärzte Zutaten“ beteiligen und an die Europaabgeordneten seines Heimatlands appellieren, gegen den Verordnungsentwurf zu stimmen. Rund 200.000 Menschen haben bereits entsprechende Aufrufe versandt. Doch auch die Agrarlobby ist nicht untätig: 30 ihrer Verbände verlangen vom EU-Parlament, die Trilogfassung zu unterstützen und nichts daran zu ändern. [lf]
