Die Bayer AG hat einen Teil des im Juni 2020 verkündeten Vergleichs nun rechtlich bindend abgeschlossen. Damit sind die von drei Anwaltskanzleien geführten Verfahren um von Glyphosat verursachte Krebserkrankungen endgültig beigelegt. Doch rund 16.000 Verfahren sind weiterhin offen und für künftige Klagen steht eine Einigung nach wie vor aus. Der Vergleichsvorschlag vom Juni hatte zwei Teile. Der erste betraf die bereits eingereichten Klagen mehrerer Anwaltskanzleien. Mit dem zweiten Teil wollte Bayer all jene Klagen erledigen, die in den USA künftig wegen Glyphosat auf den Konzern noch zukommen könnten. Der Konzern schlug vor, dass ein Gremium aus Wissenschaftlern binnen vier Jahre festlegen sollte, ob Glyphosat tatsächlich krebserregend sei. Deren Entscheidung sollte dann binden für alle künftigen Verfahren sein. Der US-Bundesrichter Vince Chhabria hatte diesen Teil des Vergleichs abgelehnt und zudem Druck gemacht, dass der erste Teil auch vollzogen wird. Denn im Juni hatten sich nur zwei Anwaltskanzleien verpflichtend auf den Vergleichsvorschlag eingelassen, Miller und Weitz & Luxenburg, berichtete die US-Bürgerrechtsorganisation Right to Know unter Berufung auf Quellen, die den Verhandlungen nahe standen. Drei Kanzleien, die in den bereits verhandelten Musterklagen auf Seiten der Kläger standen, hätten nur Absichtserklärungen abgegeben. Nun haben auch die Kanzleien Baum Hedlund, Andrus Wagstaff und Moore rechtsverbindlich den Vergleich angenommen. Damit seien über 15.000 Klagen beigelegt, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters. Über die Details sei Stillschweigen vereinbart worden. Bayer-Sprecherin Susan Luke hatte Ende August gegenüber Reuters angegeben, dass bereits für 75 Prozent der 125.000 Klagen Einigungen vorlägen. Die 15.000 neuen Fälle hinzugerechnet, wären noch rund 16.000 Klagen weiterhin offen. Ebenfalls ungeklärt ist, wie mit künftigen Klagen umgegangen werden soll. Bayer teilte mit, dass es mit Klägeranwälten Fortschritte bei der Beilegung möglicher künftiger Ansprüche erzielt habe. Die Details des überarbeiteten Konzepts würden in den kommenden Wochen finalisiert. Gleichzeitig verlängerte der Aufsichtsrat des Konzerns den Vertrag mit Vorstand Werner Baumann bis April 2024 und gab ihm als Auftrag mit auf den Weg: „Wir erwarten zudem, dass der Rechtskomplex Glyphosat in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Weise gehandhabt wird, die wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass mögliche künftige Fälle effizient geregelt werden können.“ Doch zufriedenstellen muss eine mögliche Einigung ersteinmal den US-Bundesrichter Vince Chhabria. Laut Reuters hat er für den 24. September zu einem Treffen geladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Derweil sieht sich Bayer in den USA mit einer neuen Glyphosat-Klage konfrontiert. Die National Black Farmers Association, die Vereinigung der schwarzen Landwirte, will mit einer Klage erreichen, dass der Verkauf des Herbizids Roundup in den USA eingestellt wird – wegen der möglichen Krebsgefahr. Sollte das abgelehnt werden, wollen sie zumindest ein Kennzeichnung des Produkts als krebserregend durchsetzen.[lf]U.S. Right to Know: Bayer inks deals with three Roundup cancer law firms as settlement progresses (15.09.2020)Reuters: Bayer settles thousands of U.S. Roundup cases with trial attorneys (15.09.2020)Bayer AG: Aufsichtsrat verlängert Vertrag mit Vorstandsvorsitzendem Werner Baumann bis Ende April 2024 (10.09.2020)Reuters: U.S. Black farmers seek ban or product warnings for Roundup weedkiller (26.08.2020)Infodienst: Bayer zieht Vergleichsvorschlag für künftige Glyphosat-Klagen zurück (14.07.2020)Infodienst: Glyphosat-Vergleich: Bayer zahlt knapp zehn Milliarden Euro (25.06.2020)