Gefährdet eine gentechnisch veränderte (gv) Pflanze Gesundheit oder Umwelt? Wer dazu etwas wissen will, kann diverse Informationen zur behördlichen Risikobewertung vom kommenden Jahr an in einer öffentlichen Datenbank einsehen, entschied kürzlich das Europäische Parlament. Diese Transparenz endet allerdings dort, wo die Industrie darlegt, dass die Veröffentlichung bestimmter Angaben ihren wirtschaftlichen Interessen erheblich schaden könnte. Solche heiklen Informationen können etwa den Herstellungsprozess betreffen, heißt es in der neuen Verordnung, welche die Zulassung von gv-Pflanzen und –Tieren, Pestiziden und Lebensmitteln für die Bürger nachvollziehbarer machen soll. Als Beispiel nennt sie technische Innovationen oder betriebliche Besonderheiten, die auf Antrag in der Veröffentlichung geschwärzt werden können. Das gelte jedoch nicht für Angaben, die erforderlich sind, um die Sicherheit eines Produkts zu bewerten. Bei gv-Pflanzen war umstritten, ob die Agrarkonzerne Informationen zu DNA-Sequenzen zurückhalten dürfen. Nach der Verordnung ist das nun möglich, solange die Sequenzinformationen nicht nötig sind, um die gentechnische Veränderung der Pflanze zu identifizieren, nachzuweisen oder zu quantifizieren. Auch Zuchtstrategien und –profile können danach geheimgehalten werden. Das sei ein Wunsch der EU-Kommission gewesen, erklärte der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling. Er hätte das gerne verhindert, fand dafür aber keine Mehrheit im Parlament. Auch der Geschäftsführer der Organisation Testbiotech, die im Vorfeld ein Rechtsgutachten dazu erstellen ließ, sieht die Regelung kritisch: „Für die Beurteilung der Risiken ist es zwingend notwendig, dass genaue Daten darüber veröffentlicht werden, was genau in den jeweiligen Organismen gentechnisch verändert wurde“, sagte Christoph Then. Generell können laut Verordnung Informationen zur Zusammensetzung von Stoffen sowie zu wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Akteuren, zu Marktanteilen oder Geschäftsstrategien zurückgehalten werden. Sind jedoch öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit oder Umwelt betroffen, oder muss schnell gehandelt werden, müssen die Hersteller auch diese Informationen offenlegen, erläuterte Häusling. Nach der massiven öffentlichen Kritik an personellen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen Industrie, wissenschaftlichen Gutachtern und Behörden, müssen nach der neuen Verordnung auch Informationen zu diesen Themen publik gemacht werden. So muss die europäische Lebensmittelbehörde EFSA ihre Entscheidungsprozesse transparent machen, indem sie Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Protokolle des Verwaltungsrates, von Ausschüssen und Arbeitsgruppen veröffentlicht. Hat die EFSA eine Studie publiziert, können externe Wissenschaftler damit beauftragt werden, diese mit anderen Daten abzugleichen. „Es ist uns gelungen, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und den Interessen der Industrie zu finden, um die Innovation im EU-Nahrungsmittelsektor weiter zu fördern“, zitierte das Portal Euractiv die konservative spanische Europa-Abgeordnete Pilar Ayuso. Sie hatte das Amt der Berichterstatterin für die Verordnung von der CDU-Abgeordneten Renate Sommer übernommen, die es - empört über den “populistischen Kommissionsvorschlag“ und eine angebliche Gefahr für Innovation und Arbeitsplätze in Europa - im Dezember niedergelegt hatte. Der Parlamentsbeschluss „markiert einen wichtigen Moment in der Geschichte der EFSA und gibt uns eine Rechtsgrundlage, um unsere Wissenschaft transparenter und nachhaltiger zu machen“, lobte dagegen Bernhard Url, geschäftsführender Direktor der EFSA, gegenüber Euractiv. Zugleich mahnte er an, dass seine Behörde jetzt auch genügend Kapazitäten brauche, um die Neuerungen umzusetzen. EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte es, dass die EU-Gremien sich am Ende einig wurden. Er erinnerte daran, dass der Verordnungsvorschlag auch eine Folge der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosate“ war. Mit 1,4 Millionen Unterschriften hatte die Initiative nach dem Glyphosat-Debakel 2017 gefordert, die Zulassung von Pestiziden zu reformieren. „Der immense öffentliche Druck hat gewirkt und macht die Veröffentlichung aller Studien vor der Zulassungsentscheidung über giftige Stoffe wie Glyphosat zum Gesetz“, freute sich Martin Häusling. Nun muss der Verordnung - pro forma – noch der Europäische Rat zustimmen. [vef]Änderungsantrag des Europäischen Parlaments zur Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (10.4.2019)EURACTIV.de: Viel Lob für verbesserte Lebensmittelsicherheit in der EU (18.4.2019)Martin Häusling: Briefing zur zukünftigen EU-Verordnung über ‚Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette‘ (12.02.2019)Testbiotech: EU-Parlament für Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (17.4.2019)Renate Sommer auf Facebook: Brief aus Straßburg Dezember 2018 (14.12.2018)Martin Häusling - Lebensmittelrecht: Transparenzlücke bei Zulassung von Pestiziden und Gentechnik geschlossen (17.4.2019)